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Geld zurück

Sollten Sie zwischen 1994 und 2008 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, könnte ein Widerspruch bei der Versicherung bares Geld bedeuten. Obwohl die Konzerne argumentierten sie würden „entreichert“ (!) urteilte das BGH im Sinne der Kunden (Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). Im Groben: Verbraucher haben –  wg. fehlerhafter Belehrung – einen Anspruch auf Rückzahlung der Abschlußkosten und anteiligen Zinsgewinn. Für den Kläger bedeutet das neben dem ausgezahlten Rückkaufwert von 8600.-€ weitere 3400.-€ (Quelle: T-online).
Also los – „entreichern“ wir die Konzerne 🙂

kreativbuero-berlin wünscht einen gewinnbringenden Tag